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Das ordentliche und außerordentliche Kündigen einer Rechtsschutzversicherung

Wenn man aufgrund von eines Rechtschutzversicherung Vergleich heraus gefunden hat, dass man eigentlich viel zu viel zahlt bei der Versicherungsgesellschaft, bei der man gerade ist, kann man natürlich auch das bessere Angebot der anderen Versicherungsgesellschaft in Anspruch nehmen. Wichtig zu wissen dabei ist, dass di Kündigung 3 Monate vor Vertragsende bei der Versicherung vorliegen muss. Man spricht hier auch von der so genannten ordentlichen Kündigung.

Erfolgt die Kündigung dabei nicht fristgerecht, so verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Wenn eine Vertragsdauer von mindestens fünf Jahren vereinbart ist, kann der Vertrag dabei vor dem Ablauf des fünften Jahres, bzw. von jedem darauf folgenden Jahr mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Auch das ist eine ordentliche Kündigung einer Rechtsschutzversicherung.
 
 
Bei der außerordentlichen Kündigung hingegen handelt es sich um eine Kündigung, wobei der Versicherungsnehmer fristlos, bzw. bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen kann. Zum Beispiel wenn die Versicherungsgesellschaft die Deckung ganz, bzw. teilweise unberechtigt abgelehnt hatte. Das Kündigungsschreiben muss dabei dem jeweiligen Vertragspartner bis spätestens einen Monat nach dem Zugang der Ablehnung einer Leistungspflicht zugegangen sein.
Eine außerordentliche Kündigung darf auch nach einer Beitragserhöhung erfolgen. Und zwar darf der Versicherungsnehmer dabei innerhalb von einem Monat nach dem Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen.

Bevor man kündigt sollte man jedoch einen Rechtschutzversicherung Vergleich durchführen. Dieser funktioniert genauso, wie ein Vergleich Kfz Versicherung, der vielen Verbrauchern insbesondere ? Jahr für Jahr - vor dem für eine Kündigung der Kfz Versicherung magischen Datum 30. November wieder so langsam ins Gedächtnis rücken dürfte.
 
Copyright: Michaela Schleußner
Email: schleussner[@]vers-online.net